1. Mattenfläche
Die gesamte Mattenfläche besteht aus Kampffläche, Warnfläche und Sicherheitsfläche. Die gesamte Mattenfläche muß mindestens 12 x12m groß und mit Kunststoff oder einem ähnlichen Material bedeckt sein.
Die Kampffläche muß grün sein. Sie beträgt 8 x 8 m. Umgeben wird sie von der 1m breiten roten Warnfläche. Um die Gesamtfläche aus Kampffläche und Warnfläche herum befindet sich eine 1m breite grüne Sicherheitsfläche.
Rund um die Mattenfläche muß sich eine freie Zone von mindestens 1 m Breite befinden. Die Zuschauer müssen einen Abstand von mindestens 3 m zur Mattenfläche haben.
Der Standplatz der Kämpfer vor den Kampfaktionen wird mit Klebstreifen markiert, die 1,5 m von der Sicherheitsfläche entfernt angebracht werden.
Kommentar:
Die Matte soll aus handelsüblichen Teilen (in den gängigen Größen z.B. 1×2 m; 1×1 m oder 1×1,5m) aus gepresstem Schaumstoff hergestellt sein. Sie muss fest sein, um den Aufschlag beim Fallen zu mindern.
Sie soll aus 2 verschieden farbigen Matten aus Kunststoff oder ähnlichem Material bestehen und darf nicht zu rutschig oder zu rauh sein. Die gesamte Mattenfläche muss ohne Zwischenräume so ausgelegt sein, dass sie nicht verrutschen kann. Harte und gefährdende Gegenstände (z.B. Wände, Pfeiler, Tische, Gegenstände der Betreuer usw.) müssen mindestens 2 m vom äußeren Rand der Sicherheitsfläche entfernt sein.
Die Zuschauer sollten mindestens einen Abstand von 3 m zur Mattenfläche einhalten. Deutliche Kennzeichnung durch Absperrung ist erforderlich.
Entsprechen die Matten nicht den Vorschriften, so haben die Kampfrichter unverzüglich den sportlichen Leiter der Veranstaltung zu informieren. Dem sportlichen Leiter obliegt die gesamte Verantwortung für seine Entscheidung, wie bei nicht regelgerechtem Zustand zu verfahren ist. In diesem Fall ist vor Beginn der Veranstaltung das schriftliche Einverständnis der Wettkämpfer und Betreuer (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte oder die von den ihnen bestimmte Aufsichtsperson) einzuholen.
2. Kampfflächenbegrenzung
Der Kampf muß auf der Kampffläche ausgetragen werden.
Außerhalb der Kampffläche befindet sich ein Kämpfer, wenn
– er die Sicherheitsfläche berührt
– er sich länger als 5 Sekunden mit beiden Füßen oder mit mehr als der Hälfte des Körpers auf der Warnfläche befindet.
Hat ein Kampf begonnen, dürfen die Kämpfer die Kampffläche nur verlassen, wenn sie dieGenehmigung durch den Hauptkampfrichter erhalten.
Kommentar:
Ausnahmen sind Haltetechniken, sofern sie auf der Wettkampffläche begonnen werden und auf der Warnfläche über 5 Sekunden hinaus gehalten werden. Bei Berühren der Sicherheitsfläche mit irgendeinem Körperteil wird jedoch der Kampf unterbrochen und bis zu diesem Zeitpunkt bewertet.